Herzlich Willkommen bei der Bürgi


Gast


DER BÜRGERLICHEN INITIATIVE BEI DOL2DAY



Die Bürgi ist ein Zusammenschluss von Dolern, die vielleicht nicht alle, mindestens aber die Mehrheit der folgenden Überzeugungen vereint:

- Wir bekennen uns zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaat

- Wir stehen zur besonderen Stellung der Ehe, für das traditionelle Familienbild, aber auch für Toleranz gegenüber anderen Lebensentwürfen

- Wir vertreten das Recht auf Eigentum und halten die (soziale) Marktwirtschaft für die überlegene, weil ethisch und ökonomisch bessere Wirtschafts- und Gesellschaftsform im Vergleich zu allen anderen.

- Wir bekennen uns zum Christentum als beherrschende Glaubensrichtung Deutschlands und Europas und haben Respekt vor allen Formen friedlich und im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Ordnung ausgeübten Glaubens und deren Existenz- und Minderheitenrechten.

- Wir lieben unsere Heimat, unser Vaterland, stehen ein für die Pflege ihrer Kultur und Traditionen bei gleichem Respekt vor der Heimat- und Vaterlandsliebe aller anderen Völker und deren Selbstbestimmungsrecht. Wir glauben an ein friedliches Miteinander der Völker Europas, ohne deshalb kritiklos gegenüber zentralistischen Tendenzen in der Europäischen Union zu sein.

- Wir lehnen jede Form von Extremismus ebenso ab wie Kollektivismus und Etatismus. Wir glauben an die Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen als Individuum, was gemeinsam mit gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtungen sowie sozialer Verantwortung gegenüber Mitmenschen für uns den Kern des bürgerlichen Menschenbildes darstellt.

(Diesen Grundsätzen stimmten am 28.9.2008 57% der Bürgi-Mitglieder zu)



Die BÜRGI-Sonntagsfrage.


In der ersten Sonntagsfrage der BÜRGI vom 18.09.2010 - 02.10.2010 nach der Sommerpause zeigte sich ein ähnlicher Trend wie bei den letzten Parlamentswahlen in den europäischen Ländern: Bei starkem Rückgang der Wahlbeteiligung können Parteien rechts von der Mitte ihren Stimmenanteil ausbauen.

Die Stimmen verteilen sich folgendermaßen:

Die CDU konnte sich auf 25% steigern, während FDP und Bündnis90/GRÜNE jeweils nur noch 5% der Stimmen erhielten. Mit jeweils 10% liegen CSU und REP gleichauf.

Mit 35,0% wurde die NPD erneut die stärkste Partei.

10% würden ungültig wählen.

Alle anderen Parteien gingen leer aus (zur Wahl standen alle Parteien, die auch bei der letzten Bundestagswahl auf dem Stimmzettel vertreten waren).

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In der Sonntagsfrage der BÜRGI vom 10.07.2010 - 24.07.2010 erreichten die Parteien der Mitte eine deutliche Mehrheit (64,6%). Stärkste Partei der Mitte wurde dabei die CDU mit 19,4%, zweitstärkste Kraft mit 12,9% die FDP. CSU, REP und ZENTRUM schnitten mit je 9,7% gleich stark ab. Die Rentner erhielten 3,2%.

Mit 22,6% wurde die NPD die stärkste Partei.

Weitere Stimmen entfielen auf Bündnis 90/GRÜNE (6,5%) und die Piraten (3,2%).

Die Nichtwähler machten 3,2% aus (gemeint ist die Abstimmungsmöglichkeit "Nichtwähler").

Alle anderen Parteien gingen leer aus (zur Wahl standen alle Parteien, die auch bei der letzten Bundestagswahl auf dem Stimmzettel vertreten waren).

Solidarität mit Berlioz.
Mit Befremden hat die Bürgi die einwöchige Sperrung und Verwarnung des BArteiführers Berlioz zur Kenntnis genommen. Es ist festzustellen, dass es sich dabei um ein völlig überzogenes Verhalten seitens der Redaktion handelt. Auf eine mögliche Verständigung mit dem betreffenden Doler wurde bewusst nicht wert gelegt. Die Bürgi bekundet hiermit ihre Solidarität mit Berlioz, fordert seine Entsperrung und schlägt ein ordentliches Verfahren vor dem Schiedsgericht vor.

Die Mitglieder der Bürgi mit einer Mehrheit von 66,2% und das Admin-Team der Bürgi mit einer Mehrheit von 60%.

Sage eine Lüge, dann hörst Du die Wahrheit (Marcus Tullius Cicero).
Nichts trifft die Positionssuche der hessischen SPD wahrhafter als das Zitat von Cicero. Dass aber die Lüge oder deren Verwandte, der Wortbruch, im Deutschland der heutigen Zeit und damit rund 2.050 Jahre nach dem Tod Ciceros zum Inhalt politischen Handelns wird, hätte sich der Philosoph bestimmt nicht träumen lassen.

Deutschlands Politik wird regiert vom vermeintlichen Stimmungsbild der Meinungsumfragen. Damit regiert sich jedoch schlecht, denn Meinungsbilder eines zufällig ausgewählten Bruchteils von Menschen sind ein schlechter Ratgeber. Verlässliche Politik ist noch immer die, sich von seinen Überzeugungen leiten zu lassen und diese in politisches Handeln zu über- und anschließend umzusetzen.

Die hessische wie auch die Bundes-SPD zeigt mit ihrem Herumstochern im Nebel der Vorhersage von künftigen Meinungsepfindungen eines Bruchteils der Bevölkerung, wie sehr sie inzwischen von politischer Überzeugung entfernt ist.

Wortbruch wird hoffähig, sei es die Aufforderung an andere, das gegebene Wort zu brechen oder bei Erfolglosigkeit dieses Versuchs, dann das eigene Wort. Durch diese gezielte Lüge in Hessen kam die Wahrheit ans Licht, wohin die SPD in Wirklichkeit steuert: Hin zu einer rot-rot-grünen Mehrheit auf Bundesebene. Das Kalkül der SPD-Vorderen ist schnell durchschaut, in Hessen den Testfall so früh zu starten, dass ihn die künftigen Wähler bis zur nächsten Bundestagswahl wieder vergessen haben.

Doch wie sagt ein anderes Sprichwort: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.

In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass die bürgerlichen Parteien den Wähler nur oft genug an diese SPD-Episode in Hessen erinnern, damit eine bürgerliche Mehrheit die derzeitige Große Koalition bei der nächsten Bundestagswahl ablösen wird
!


Wir danken der CKP für die Abfassung ihrer Satzung, die wir hier wiedergeben:

SATZUNG DER CHRISTLICH KONSERVATIVEN PARTEI (CKP)
§1 – CKP

(1) Die CKP ist eine virtuelle Internetpartei, deren Ziel es ist, die christlich und konservativ, national und rechtsliberal Orientierten bei der Internet-Politiksimulation www.dol2day.com und außerhalb des Internets zu vereinen.

(2) Der volle Name der Partei lautet „Christlich Konservative Partei“, die Kurzform CKP.

(3) Die CKP ist unabhängig und orientiert sich im Hinblick auf RL-Parteien am ehesten an der ältesten deutschen Partei, der 1870 gegründeten Deutschen Zentrumspartei (ZENTRUM).

§2 – Grundsatz

Die CKP bekennt sich uneingeschränkt zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dem steht nicht entgegen, dass sie, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der international anerkannten völkerrechtlichen Bewertung über viele Jahrzehnte hinweg, Deutschland rechtshistorisch, politisch und moralisch als in den Grenzen vom 31.12.1937 weiterhin existent erachtet.

§3 – Gültigkeit der dol2day-Regeln

(1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes beschlossen wurde, gelten die Regeln von dol2day. Im Falle von sich widersprechenden Regelungen soll diejenige Regelung gelten, die von der CKP-Mitgliederschaft in einer Abstimmung als die für sie gültige festgelegt wird.

(2) Aufnahme und Austritt der Mitglieder erfolgen auf Grundlage der Regeln von dol2day. Beträgt die Mitgliederstärke weniger als 50 Mitglieder, können auf der Grundlage von Sonderermächtigungen abweichende Regelungen beschlossen werden.

(3) Sollten Änderungen an den Regeln von dol2day Änderungen an dieser Satzung erforderlich machen, so sind diese in angemessener Frist zur Abstimmung zu stellen. Sollten Teile dieser Satzung durch Änderungen in den Regeln von dol2day ungültig werden, so gelten die übrigen Teile unverändert weiter.

§4 – Mitgliedschaft

(1) Ein klares Einverständnis mit den §1 und §2 dieser Satzung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der CKP. Das Abweichen von der Zustimmung zu diesen unveränderlichen Grundsätzen steht der Erschleichung der Mitgliedschaft mit der Folge gleich, dass dieselbe als von Anfang nichtig zu betrachten ist.

(2) Mitglieder extremistischer Parteien oder anderer extremistischer Organisationen können nicht Mitglied der CKP werden.

(3) Aufgenommen werden können nur Doler, die - mindestens 10 Meinungen zu politischen Themen geschrieben haben, - seit mindestens sechs Monaten Dol-Mitglied sind.

(4) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit und informiert die Mitglieder im Parteiforum über Neumitgliedschaften.

(5) Sollte ein Bewerber im Rahmen der Bewerbung falsche Angaben gemacht haben, so ist sein Aufnahmeantrag bzw. seine Mitgliedschaft nichtig und sofort zu beenden.

(6) Mitglieder erhalten Zugang zum Parteiforum. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit zur Teilnahme an Abstimmungen, sofern sie nicht Mitglied auf Probe gemäß §4b sind.

§4a – Verifizierung

Ersatzlos gestrichen

§4b – Mitgliedschaft auf Probe

(1) Mitglieder können durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands auf Probe aufgenommen werden. Dies ist dem Betroffenen und den übrigen Mitgliedern mitzuteilen.

(2) Mitglieder auf Probe haben dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder mit Ausnahme der in dieser Satzung spezifizierten Ausnahmen.

(3) Der Vorstand kann bei der Aufnahme einem Mitglied auf Probe Auflagen machen. Diese sind dem Betroffenen und der übrigen Mitgliedschaft mitzuteilen.

(4) Mitglieder auf Probe können vom Vorstand einstimmig ausgeschlossen werden, sofern Sie sich parteischädigend verhalten oder gegen Auflagen des Vorstandes verstoßen. Der Beschluss ist den Mitgliedern mitzuteilen.

(5) Eine Mitgliedschaft auf Probe wandelt sich, je nach Ermessen des Vorstandes, jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Monaten automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft um.

§4c – Ordnungsmaßnahmen

(1) Der Vorstand kann gegenüber Mitgliedern Rügen aussprechen. Diese haben keine weiteren Konsequenzen.

(2) Der Vorstand kann einem Mitglied in begründeten Fällen für bis zu vier Wochen den Zugang zum Parteiforum sperren.

§4d – Parteiausschlussverfahren

(1) Verhält sich ein Mitglied parteischädigend und/oder satzungswidrig, kann vom Vorstand ein Parteiausschlussverfahren eröffnet werden. Der Vorstand fasst zusammen, inwiefern das betreffende Mitglied sich schädigend verhalten hat.

(2) Nachdem diese Anklageschrift im internen Forum veröffentlicht wurde, hat der Angeklagte 72 Stunden Zeit sich zu den Angaben zu äußern. Danach wird über den Ausschluss abgestimmt.

(3) In Fällen, in denen der Partei Schaden zugefügt werden könnte, kann der Vorsitzende allein den Forenzugang des betreffenden Mitglieds bis zum Ende der Abstimmung sperren.

(4) Jedes Mitglied der CKP, das nicht gemäß §4b auf Probe Mitglied der Partei ist, kann einen Antrag auf Ausschluss einzelner Mitglieder stellen. Dazu muss ein entsprechender Faden im internen Forum eröffnet werden, in dem die Begründung für den Antrag veröffentlicht wird. Wenn mindestens 30% der aktiven Mitglieder ihre Unterstützung in diesem Faden veröffentlicht haben, wird gemäß Abs. 2 weiter verfahren.

(5) In besonders dringlichen Fällen kann der Vorsitzende allein den Ausschluss des Mitgliedes beschließen, sofern diesem Beschluss nicht eine Mehrheit des Vorstands unverzüglich widerspricht. Bei Mitgliedern auf Probe entfällt die Möglichkeit zum Widerspruch. Der Beschluss ist im internen Forum zu veröffentlichen.

(6) Jedes Parteiausschlussverfahren muss nach der Eröffnung des entsprechenden Fadens durch den Vorstand per Rundschreiben bekannt gegeben werden.

(7) Wenn sich ein Mitglied länger als sechs Monate lang nicht am Parteileben beteiligt hat, entscheidet der Vorstand auf Antrag eines seiner Mitglieder darüber, ob das betreffende Mitglied weiterhin Mitglied der CKP bleiben soll. Entscheidet sich der Vorstand mehrheitlich für ein Ende der Mitgliedschaft, wird der betroffene Doler ausgeschlossen und in geeigneter Art und Weise über die Entscheidung informiert.

§5 – Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie üben jeweils Administrationsrechte aus.

(2) Die anfallenden Aufgaben verteilt der Vorstand selbstständig.

(3) Sollte der Vorstand in Einzelfragen intern keine Mehrheiten finden, kann, auf Antrag eines Vorstandsmitglieds, eine Mitgliederbefragung, in Form einer Abstimmung, stattfinden.

(4) Für sachgebundene Aufgaben kann der Vorstand Beauftragte aus der Partei ernennen. Diese können auch per Abstimmung von der Partei legitimiert werden. Beauftragte sind nicht Mitglieder des Vorstandes und erhalten nur beschränkte Administrationsrechte, die im Rahmen ihres Auftrages nötig sind.

(5) Nach jeder Amtsperiode soll der bis dahin amtierende Vorstand einen Rechenschaftsbericht über seine Amtszeit im internen Forum ablegen.

§5a – Wahl des Vorstands

(1) a) Der Vorstand wird spätestens alle zwei Jahre vollständig neu gewählt; dies gilt nicht im Falle einer Notbesetzung (unter 20 Mitgliedern). In diesem Fall bleibt der Vorstand im Amt, bis eine Mindeststärke von 50 Mitgliedern wieder erreicht ist. Im Falle des Absinkens der Mitgliederschaft auf unter 10 Mitglieder kann vom Vorsitzenden allein ein Vorstand berufen werden.

b) 7 Tage vor Auslaufen einer Amtsperiode werden zwei Bewerbungsfäden eröffnet. Die Eröffnung wird per Rundmail bekannt gegeben. 24 Stunden vor Ende der Bewerbungsfrist werden per Rundmail alle bisherigen Kandidaten bekannt gegeben. Sobald die Bewerbungsfrist ausgelaufen ist, werden noch einmal alle Bewerber bekannt gegeben. Anschließend werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

c) Die Abstimmungen dauern 5 Tage. Die alten Vorstandsmitglieder bleiben bis zur neuen Besetzung ihrer Ämter kommissarisch im Amt.

d) Neuer Parteivorsitzender wird, wer in der zugehörigen Abstimmung eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Erreicht im ersten Wahlgang kein Bewerber diese absolute Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten, durchgeführt, bei der dann die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Wahlsieg ausreicht. Verzichtet einer dieser Kandidaten vor der Stichwahl, ist der andere automatisch gewählt.

e) Bei der Wahl der zwei Stellvertreter sind die zwei Kandidaten gewählt, die insgesamt die meisten Stimmen erhalten haben. Haben zwei oder mehr Bewerber eines oder mehrerer unbesetzter Posten die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, wird zwischen diesen eine Stichwahl durchgeführt. Gewählt sind dann erneut die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Verzichten ein oder mehrere Kandidaten und es sind dann gleich viele Kandidaten wie zu besetzende Ämter vorhanden, sind diese automatisch gewählt.

f) Ersatzlos gestrichen

(2) Jedes Parteimitglied, ausgenommen Mitglieder auf Probe, kann einen Misstrauensantrag gegen Mitglieder des Vorstands mit Begründung bei einem Vorstandsmitglied einreichen Das Vorstandsmitglied prüft den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen. Tritt ein weiteres Vorstandsmitglied dem Antrag bei, ist eine Mitgliederbefragung zu starten.

(3) Der Vorstand kann geschlossen zurücktreten um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Für die Zeit der Wahl wird vom Vorstand ein kommissarischer Parteivorsitzender und ein kommissarischer Stellvertreter ernannt. Der kommissarische Vorstand kann keine neuen Mitglieder aufnehmen. Aufnahmeanträge werden für die Zeit zurückgestellt und die Antragssteller informiert.

(4) In Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes berufen die übrigen Vorstandsmitglieder, ohne Wahl, ein Parteimitglied für den Rest der Wahlperiode in den Vorstand. Im Falle des Rücktritts des Parteivorsitzenden bestimmen die übrigen Vorstandsmitglieder einen der zwei Stellvertreter zum kommissarischen Vorsitzenden.

§6 – Parteiprogramm

(1) Jedes Mitglied kann Programmvorschläge erstellen und. Im Benehmen mit einem Vorstandsmitglied, zur Abstimmung stellen.

(2) Die Programmdiskussion und Entscheidung über den Vorschlag laufen nach den von dol2day vorgegebenen Regeln ab.

(3) Der Vorstand hat die Aufgabe das Programm auf aktuellem Stand zu halten, sowie die Programmdiskussion voranzutreiben. Dies gilt nicht für den Fall der Notbesetzung gemäß § 5a (1).

§7 – Abstimmungen und Wahlen

(1) Abstimmungen und Wahlen dauern 5 Tage. In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Vorstand begründet die Abstimmungsdauer auf bis zu 3 Tage senken.

(2) Wahlen erfolgen geheim. Es ist die Möglichkeit zur Enthaltung zu gewährleisten.

(3) Abstimmungen erfolgen offen.

(4) Soweit nichts anderes beschlossen wurde, entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen.

(5) Abstimmungen, die nicht der unverbindlichen Feststellung der Parteimeinung dienen, sind per Rundmail unmittelbar davor sowie im internen Forum anzukündigen.

(6) Art und Zweck der Abstimmung sind dem Hintergrund der Abstimmung beizufügen.

§8 – Satzung

(1) Über die Satzung wird in einer Abstimmung mit einer Abstimmungsdauer von 7 Tagen abgestimmt. Die Satzung ist angenommen, wenn sich zwei Drittel der aktiven Mitglieder dafür aussprechen.

(2) Die Satzung wird durch Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bei Teilnahme von mindestens der Hälfte aller aktiven Mitglieder in siebentägiger Abstimmung geändert.

(3) §1 Abs. 1-2, §2, §8 sowie §10 sind unveränderlich.

§9 – Kanzlerkandidatur

(1) Jedem Vollmitglied der CKP steht es offen, sich einer parteiinternen Wahl für eine Kanzlerkandidatur zu stellen.

(2) Die Unterstützung einer Kanzlerkandidatur bedarf einer Abstimmung durch die Parteimitglieder. Bei der Abstimmung ist nach §7 Abs.1 zu verfahren.

(3) Für eine Annahme der Kanzlerkandidatur bedarf es der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden weder als Befürwortung noch als Ablehnung gewertet und somit bei der Zählung nicht berücksichtigt).

(4) Hinsichtlich der Unterstützung eines Kanzlerkandidaten einer anderen Partei gelten die Absätze 2 und 3 analog.

§10 – Korrespondenz-Ini

(1) Aufgrund der inhaltlichen Kohärenz zur mitgliederstärksten Dol2Day-Ini „Bürgi“ erklären Partei und Ini übereinstimmend ihre jeweilige unverbrüchliche und nicht enden sollende Solidarität und Loyalität zueinander.

(2) In Zeiten des Erfordernisses sollen daher die Partei für die Ini und vice versa eintreten und den Bestand der jeweils anderen anhaltend sichern. Partei und Ini sichern daher zu, Positionen und Funktionen der jeweils anderen anzuerkennen und nach innen und außen zu vertreten.

(3) Auf Beschluss der jeweiligen Vorstände sollen Partei und Ini personenidentisch geführt werden, um die Einheit von Partei und Ini zu sichern. Hierzu können das Amt des Vorsitzenden, der Stellvertreter und/oder des Generaladmins vereinigt und sowohl in Partei wie in der Ini ausgeübt werden.

(4) In Krisenzeiten, vor allem im Falle eines Absinkens der aktiven Mitgliederzahl auf unter 10, sind die vereinigten Vorstände berechtigt, mit Ausnahme der in §8 (3) genannten Einschränkung, einzelne Satzungsteile von Partei und/oder Ini zu erweitern, zu streichen oder zu modifizieren, Mitglieder aufzunehmen oder auszuschliessen, sowie Funktionsträger ihres Amtes zu entheben. Mit der Feststellung über das Vorliegen eines Krisenfalls werden die zu diesem Zeitpunkt noch existenten Ämter und Funktionen in solche auf Lebenszeit umgewandelt. Daran sind Partei und Ini auch nach Widerruf der Feststellung gebunden.

(5) Geraten weite Teile von Dol2Day oder Dol2Day insgesamt unter den beherrschenden Einfluss einer extremen Ideologie (z.B. Nationalsozialismus, Bolschewismus oder religiös motivierten Extremismus) sind die vereinigten Vorstände ermächtigt und verpflichtet, Partei und Ini aus Dol2Day herauszulösen und in einer adäquaten anderen Umgebung Exil zu nehmen.

Mit qualifizierter Mehrheit geändert: 07.10.2014

Links

• Parteiseite der CKP bei Dol2day: Christlich Konservative Partei

• DolLex-Eintrag über die CKP: http://www.dol2day.com/helpdesk/index.php/CKP a Stand: 18.9.2010